Beitragsordnung




Beitragsordnung ab 01.01.2010 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

1.      Die Aufnahmegebühr für neue und abgelaufene Mitgliedschaften beträgt 12,00 € inkl. Umsatzsteuer.
2.      Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie richten sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage.
         Diese besteht aus allen Bruttoeinnahmen.
3.      Beitragsstaffel: (Euro)

Bemessungsgrundlage Mitgliedsbeitrag
bis 9.000 43,00
bis 12.000 50,00
bis 15.000 55,00
bis 20.000 61,00
bis 26.000 67,00
bis 33.000 80,00
bis 45.000 97,00
bis 57.000 116,00
bis 69.000 134,00
bis 82.000 152,00
bis 95.000 183,00
bis 110.000 245,00
ab 110.000 295,00

4.      Neben dem Mitgliedsbeitrag nach dieser Beitragsordnung dürfen keine weiteren Beiträge erhoben werden.