Aktuelles
NEU:
Erstmals ist die Abgabe von Einkommensteuererklärungen für die letzten vier Jahre möglich!
Also bis 31.12.2010 können noch Erklärungen für 2006, 2007, 2008 und 2009 beim Finanzamt eingereicht werden!
Steuern sparen mit Handwerkerleistungen in Wohnung und Haus!
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht u. a. vor, Arbeitskosten für die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten steuerermäßigend zu berücksichtigen. Materialkosten bleiben aber außer Ansatz. Bei einem Betrag von bis zu 6.000 Euro können im Jahr 20%, also bis zu 1200 Euro, einmal pro Haushalt von der Steuer abgezogen werden.
Arbeiten in diesem Sinne sind:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä.
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)
- Maßnahmen der Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
Was wird begünstigt?
Begünstigt sind die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerksleistung einschließlich des hierauf entfallenden Anteils an Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Materialkosten. Auch Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger) sind begünstigt.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung:
Die Arbeitskosten und die anteilige Mehrwertsteuer müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Die Bezahlung muß unbar auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen.
Barquittungen werden nicht anerkannt.